Der Weg ist frei für Planen und Bauen mit Carbonbeton

solidian GRID wurden erstmals als Carbon-Bewehrungsgitter vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) in Form einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ) und allgemeinen Bauartgenehmigung (aBG) zugelassen. solidian GRID Bewehrungen können damit auf Basis der abZ/aBG und der neu erschienenen DAfStb-Richtlinie „Betonbauteile mit nichtmetallischer Bewehrung“ als ein- oder mehrlagige Zugbewehrung (bis zu 6-lagig) für Betonbauteile eingesetzt werden.

Die Zulassung von solidian GRID gilt für Carbonbetonbauteile, die im Fertigteilwerk oder als Ortbetonbauteile hergestellt werden. Die Herstellung der Carbonbetonbauteile erfolgt entweder im Gieß- oder Laminierverfahren.

Das solidian GRID kann als tragende oder strukturelle Verstärkung für vorwiegend biegeschlaffe Bauteile mit überwiegend ruhender Belastung eingesetzt werden, wie zum Beispiel

  • Fassaden und Sandwichelemente
  • Balkone
  • Brücken (vorwiegend ruhende Belastungen)
  • Parkhausplatten
  • Garagenbodenplatten
  • Tiefgaragen
  • Allgemeine Biegekomponenten

solidian GRID als tragende Bewehrung für Tragwerkskonstruktionen

Beim Einsatz von solidian GRID als tragende Bewehrung sind folgende Randbedingungen zu beachten (gültig für alle Expositionsklassen sowie Innen- und Außenbauteile):

  • Betonrezepturen nach DIN EN 206-1 und DIN EN 13670 mit Betonfestigkeitsklassen von C30/37 bis C70/85 mit Begrenzung der Größtkorngröße auf maximal 16 mm.
  • Mindestbauteildicke: 30 mm (mittige Anordnung der Bewehrung).
  • Bei größeren Bauteildicken ist eine Betondeckung von mindestens 14 mm erforderlich.
  • Die Bauteiltemperatur darf -20 °C nicht unterschreiten und die für Europa typische Jahresdurchschnittstemperatur von 40 °C nicht dauerhaft überschreiten. Klimabedingte kurzfristige Temperaturerhöhungen von bis zu 80 °C sind möglich.
  • Die weiteren Randbedingungen sind gemäß DAfStb-Richtlinie „Betonbauteile mit nichtmetallischer Bewehrung“ zu beachten.
  • Aktuell dürfen nur Bauteile verstärkt werden, bei denen eine rechnerische Querkraftbewehrung nicht erforderlich ist.

 

Die Unterlagen können Sie hier einsehen